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   SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16 ER   

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SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16 ER (https://dejure.org/2016,63533)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15.08.2016 - S 10 R 431/16 ER (https://dejure.org/2016,63533)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15. August 2016 - S 10 R 431/16 ER (https://dejure.org/2016,63533)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Die damit verbundene organisatorische Eingliederung in die Organisationsstruktur der Firma A. ist ein wesentliches Kriterium für eine abhängige Beschäftigung der og Personen (vgl. für ein Unternehmen für Sicherheitsdienste: LSG NRW vom 16.09.2013 L 8 R 361/13 B ER).

    Aufgrund der organisatorischen Eingliederung der og Personen in den Betrieb des Ast, des sich daraus ergebenen Weisungsrechtes des Ast und des fehlenden unternehmerischen Risikos der o.g. Personen ergibt die Prüfung der Einzelfallum-stände, dass die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Gesichtspunkte deutlich überwiegen, soweit die o.g. Personen als Detektive in den Kauflandfilialen eingesetzt worden sind (ebenso für ähnliche Fallgestaltungen für Detektive: Schleswig-Holsteinisches LSG vom 25.01.2006, L 5 KR 130/04; Thüringer LSG vom 22.01.2009, L 1 RJ 743/03; Hessisches LSG vom 27.07.1988, L 8 KR 166/85; LSG NRW vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

    Während diese im Strafrecht nichts am Bestehen des Vorsatzes ändert und lediglich die Möglichkeit der Strafmilderung eröffnet, lässt er nach der Vorsatztheorie den Vorsatz entfallen und führt nur zum Vorwurf der Fahrlässigkeit (vgl. LSG NRW Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

    § 14 Abs. 2 S 2 SGB IV setzt in subjektiver Hinsicht zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vorenthaltens der Beiträge voraus (vgl. BSG Urteil vom 19.11.2011, B 12 R 18/09 R; LSG NRW Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

    Dies wird aber immer nur dann der Fall sein, wenn er z. B. die rechtlichen Möglichkeiten der Antragstellung nach § 7 a SGB IV bzw. § 28 h Abs. 2 SGB IV ausgeschöpft hat, was vorliegend nicht der Fall ist (vgl. LSG NRW vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Ein Versicherter kann nämlich nebeneinander mehreren selbständigen Tätigkeiten oder abhängigen Beschäftigungen ebenso nachgehen wie ein selbständiger Unternehmer nicht gehindert ist, zusätzlich eine abhängige Beschäftigung auszuüben (vgl. BSG vom 30.06.2009, B 2 U 3/08 R).

    Es ist in der höchstrichterlichen Recht-sprechung jedoch anerkannt, dass auf das Kriterium einer wirtschaftlichen Ab-hängigkeit von einem Arbeitgeber bei der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit nicht entscheidend abgestellt werden kann (vgl. BSG vom 30.06.2009, B 2 U 3/08 R).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    § 14 Abs. 2 S 2 SGB IV setzt in subjektiver Hinsicht zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vorenthaltens der Beiträge voraus (vgl. BSG Urteil vom 19.11.2011, B 12 R 18/09 R; LSG NRW Beschluss vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Bei verbleibenden Zweifel trifft die objektive Beweislast hinsichtlich des Vorsatzes den Versiche-rungsträger, der sich auf die für ihn günstigere, längere Verjährungsfrist beruft (BSG, Urteil vom 30.03.2000, B 12 KR 14/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 8 R 499/13

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung trotz vertraglicher Gestaltung nach

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Aus demselben Grund begründet auch die Höhe einer Beitragsforderung allein keine unbillige Härte (vgl. LSG NRW Beschluss vom 23.12.2013, L 8 R 499/13 B ER).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Das fehlende unternehmerische Risiko der og Personen spricht ebenfalls für eine abhängige Beschäftigung bei der Firma A ... Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist maßgebliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, dh die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - L 8 R 864/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Maßgebend ist insoweit, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. LSG NRW vom 07.01.2011, L 8 R 864/10 B ER; Meyer-Ladewig § 86 a Rn 27 mwN).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Demgegenüber ist die selbständige Tätigkeit in erster Linie durch das eigene Unternehmerrisiko, durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 11 R 1901/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Entscheidung des

    Auszug aus SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Hinsichtlich des Begründungselementes des Bescheides vom 12.12.2007, dass eine selbständige Tätigkeit nicht auf Dauer und nicht im Wesentlichen für einen Auftraggeber ausgeübt werde, tritt keinerlei Bindungswirkung für nachfolgende Verfahren nach § 7 a, § 28 h oder § 28 p SGB IV ein (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 17.11.2015, L 11 R 1901/14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - L 8 R 289/12
  • LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03

    Sozialversicherungspflicht - Von Detektivbüro zur Auftragserfüllung eingesetzte

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Folgen

  • LSG Hessen, 27.07.1988 - L 8 KR 166/85
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